Kundmachung des Vizerektors für Lehre und Studierende der Johannes Kepler Universität Linz über die Einrichtung von Kontrollstellen entsprechend der 2. COVID-19-Sicherheitsmaßnahmenverordnung JKU
666
Verlautbarung der Betriebsvereinbarung betreffend der Verpflichtung zu einem Nachweis über eine lediglich geringe epidemiologische Gefahr für Mitarbeiter*innen im Lehr- und Prüfungsbetrieb
Pkt.:
665
Kategorie:
Verordnungen
Kundmachung des Vizerektors für Lehre und Studierende der Johannes Kepler Universität Linz über die Einrichtung von Kontrollstellen entsprechend der 2. COVID-19-Sicherheitsmaßnahmenverordnung JKU
Verlautbarung der Betriebsvereinbarung betreffend der Verpflichtung zu einem Nachweis über eine lediglich geringe epidemiologische Gefahr für Mitarbeiter*innen im Lehr- und Prüfungsbetrieb
Zwischen dem Rektorat und dem Betriebsrat für das allgemeine und das wissenschaftliche Universitätspersonal an der Johannes Kepler Universität Linz (JKU) wurde die Betriebsvereinbarung "Verpflichtung zu einem Nachweis über eine lediglich geringe epidemiologische Gefahr für Mitarbeiter*innen im Lehr- und Prüfungsbetrieb" abgeschlossen.
Dieser Beitrag ist nur in den SOPs im IX-Intranet sichtbar.