Pkt.:  475 Kategorie:  Berufungsverfahren
Festlegung des Fachbereichs für die Professur "Öffentliches Recht"
Gemäß § 7 des Satzungsteils "Berufungsverfahren und Tenure-Track-Stellen" (ST-BVTT) wurden von der Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät folgende UniversitätsprofessorInnen als für die Stelle "Öffentliches Recht" relevanter Fachbereich festgelegt:
 
Univ.-Prof. Dr. Andreas Hauer
Univ.-Prof. Dr. Andreas Janko
Univ.-Prof. Dr. David Leeb
Univ.-Prof.in Dr.in Barbara Leitl-Staudinger
Univ.-Prof. Dr. Michael Mayrhofer
Univ.-Prof.in Dr.in Katharina Pabel
 
UniversitätsprofessorInnen, die der Ansicht sind, dass ihr Fach zu Unrecht aufgenommen bzw. übergangen wurde, haben das Recht, binnen sieben Tagen nach dieser Kundmachung einen begründeten Widerspruch an den Vorsitzenden des Senats zu erheben.

Die oben angeführten Personen sind gemäß § 9 leg. cit. berufen, einen Vorschlag für die Liste der internen und externen GutachterInnen zu beschließen. Es ergeht dazu nach Ablauf der Widerspruchsfrist eine gesonderte Einladung durch den Sprecher der UniversitätsprofessorInnen im Senat bzw. eine von ihm beauftragte Person.
DER VORSITZENDE DES SENATS:
Mayrhofer
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